Fischerei am Rhein – Revier 31
Das Revier:
"Rhein ganze Strombreite, von der Linie rechtes Tössufer-Fischereigrenztafel auf dem rechten Rheinufer bei der Tössegg bis zur Strassenbrücke in Eglisau, ohne Töss (Rev. 113)"

Das Rheinrevier 31 (knapp 4 km) ist ein wunderschöner, meist naturbelassener und idyllischer Abschnitt des Hochrheins. In der Tössschlucht vor der Mündung können Sie mit etwas Glück den flinken Eisvogel beobachten. Die Töss gehört zwar nicht zum Revier, ist aber äusserst wichtig für das natürliche Ablaichen von Forellen und Äschen.
Sie finden neben dem Wanderweg gemütliche Feuerstellen und genügend Plätze für die Uferfischerei. Wer mit seinem Boot anreist, kann bequem bei der Rampe in Eglisau einwässern (bei der Gemeinde Eglisau können ausserdem Ferienbootsplätze gemietet werden).
Gefangen werden: Aal, Alet, Barbe, Brachsme, Egli, Hecht, Karpfe, Schleie, Wels und Zander. Weitere Fische wie Forellen werden vereinzelt gefangen.
Sie dürfen mit zwei Ruten das ganze Jahr durch angeln, Nachtangeln ist erlaubt. Wiederhaken grundsätzlich verboten.
Wichtige und nützliche Links:
Fischereivorschriften
Rechtliche Grundlagen der Fischerei- & Jagdverwaltung ZH
SaNa (Sachkundennachweis)
Wassertemperatur

WICHTIG:
Die Forelleneröffnung ist neu erst am 16. März (Schonzeit: 16. Oktober – 15. März).
Zudem gilt neu ein Uferbetretverbot von Waldheim bis zur Brücke Töss (Naturschutzgebiet).
Jahrespatente 2026
Es hat noch wenige freie Jahrespatente für 2026. Interessenten melden sich bitte via Kontaktformular. SANA ist zwingend.
Bankverbindung:
CH45 8080 8005 8880 6768 6
FV Eglisau
Murstrasse 21
8193 Eglisau
Bitte benützt dieses Konto für alle kommenden Überweisungen.
Entnahmefenster:
Folgendene Entnahmefenster gelten ab Saison 2023 im Rheinrevier 31:

Wichtige Information von der Fischerei- und Jagdverwaltung Kt. ZH:
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2021 den Anhang der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF, SR 923.01) angepasst. Dort sind die Fischarten und ihr Gefährdungsstatus aufgeführt. Der europäische Aal (anguilla anguilla l.) fällt neu in die Kategorie «vom Aussterben bedroht», was zur Folge hat, dass für diese Art ab 1. Januar gestützt auf Art. 2a VBGF ein bundesweites Fangverbot gilt. Hintergrund des Fangverbots sind die europaweit stark eingebrochenen Bestände des Aals.
Dieses Fangverbot gilt auch für den Kanton Zürich. Der Fang von Aalen in zürcherischen Gewässern ist seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr gestattet.
Aufgrund des Entscheids der Hochrheinkommission und auf Anweisung des Bundesamts für Umwelt BAFU vom Februar 2022 ist neu auch der Zürcherische Abschnitt des Hochrheins als internationales Grenzgewässer vom Fangverbot betroffen.
Damit gilt, dass ab sofort auf dem gesamten Zürcherischen Kantonsgebiet inkl. Grenzgewässer der Fang von Aalen nicht mehr gestattet ist.
Versehentlich gefangene Aale sind umgehend schonend wieder zurückzusetzen. Wir danken für Ihr Verständnis.
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Der Fischereiverein Eglisau:
Da für die Pachtperiode 2018-2026 anfänglich keine Bewerbungen für die Pacht des Rheinreviers 31 beim Kanton eingegangen sind und somit dann für 8 Jahre keine Fischerei möglich wäre, haben ein paar Fischer welche sich beim Angeln im Revier kennengelernt entschlossen einen Verein zu gründen. Der Verein wurde zum Zweck der Pacht gegründet damit in diesem Revier weiterhin geangelt werden kann. Unsere Ziele sind u.A. Aktivitäten für Jungfischer zu organisieren. Wir haben auch für die Periode 2027-2035 wieder die Pacht Rhein Revier 31erhalten.
STATUTEN Fischereiverein Eglisau
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