Fischerei am Rhein – Revier 31 
Das Revier:
"Rhein ganze Strombreite, von der Linie rechtes Tössufer-Fischereigrenztafel auf dem rechten Rheinufer bei der Tössegg bis zur Strassenbrücke in Eglisau, ohne Töss (Rev. 113)"

 

Das Rheinrevier 31 (knapp 4 km) ist ein wunderschöner, meist naturbelassener und idyllischer Abschnitt des Hochrheins. In der Tössschlucht vor der Mündung können Sie mit etwas Glück den flinken Eisvogel beobachten. Die Töss gehört zwar nicht zum Revier, ist aber äusserst wichtig für das natürliche Ablaichen von Forellen und Äschen. 
Sie finden neben dem Wanderweg gemütliche Feuerstellen und genügend Plätze für die Uferfischerei. Wer mit seinem Boot anreist, kann bequem bei der Rampe in Eglisau einwässern  (bei der Gemeinde Eglisau können ausserdem Ferienbootsplätze gemietet werden). 
Gefangen werden: Aal, Alet, Barbe, Brachsme, Egli, Hecht, Karpfe, Schleie,  Wels und Zander. Weitere Fische wie Forellen werden vereinzelt gefangen. 
Sie dürfen mit zwei Ruten das ganze Jahr durch angeln, Nachtangeln ist erlaubt. Wiederhaken grundsätzlich verboten.


 Wichtige und nützliche Links:
Fischereivorschriften 
Rechtliche Grundlagen der Fischerei- & Jagdverwaltung ZH
SaNa (Sachkundennachweis)
Wassertemperatur

Vereinsfischen

Es freut uns dieses Jahr wieder ein Vereinsfischen durchführen zu können. Wir treffen uns am Sonntag 18. August 2024 um 07:00 am Waldheim. Wie gewohnt ist für die Verpflegung gesorgt. Damit wir besser planen können, könnt ihr nur teilnehmen wenn ihr euch angemeldet habt. Tut dies bitte via Kontaktformular, E-Mail oder Whatsapp bis am 14. August 2024.

Wann: 19 August 2024
Ort: Waldheim
Zeit: Ab 07:00
Anmeldeschluss 14. August 2024

Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit am Wasser.

Das Patentkontingent für das Jahr 2024 ist erfüllt. Wir können keine Patente für Neumitglieder ausstellen. Es gibt eine Warteliste für 2025 (anmelden via Kontaktformular).

JAHRESPATENTE 2024 (ACHTUNG NEUE BANKVERBINDUNG!):

RÜCKGABE Jahreskarte 2023 MIT ERNEUERUNG:
Statistik bis Ende Dezember 2023 zurücksenden und CHF 145.- (Jungfischer CHF 95.-) bis spätestens Ende Januar einbezahlen. Das Patent wird fristgerecht vor der Eröffnung am 1. März zugestellt. Es genügt die Statistik ausgefüllt zu retournieren sowie einzuzahlen (kein SaNa oder Ausweis mehr nötig).
Wer in der Zwischenzeit fischen möchte, kann sich eine Kopie erstellen und mitführen.

Wer das Patent zu spät retourniert und/oder nach der oben genannten Frist bezahlt, hat nicht mehr automatisch Anrecht auf ein neues Patent. Ggf. wird der Betrag zurück überwiesen.

RÜCKGABE OHNE ERNEUERUNG:
bitte Statistik bis ende Dezember 2023 retournieren und "ich verzichte auf ein neues Patent" ankreuzen.

Rücksendeadresse:
Fischereiverein Eglisau
Mischa Sabathy
Murstrasse 21
8193 Eglisau

Wir haben eine neue Bankverbindung:
CH45 8080 8005 8880 6768 6
FV Eglisau
Murstrasse 21
8193 Eglisau
Bitte benützt dieses Konto für alle kommenden Überweisungen.

Entnahmefenster:

Folgendene Entnahmefenster gelten ab Saison 2023 im Rheinrevier 31:

Wichtige Information von der Fischerei- und Jagdverwaltung Kt. ZH:

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2021 den Anhang der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF, SR 923.01) angepasst. Dort sind die Fischarten und ihr Gefährdungsstatus aufgeführt. Der europäische Aal (anguilla anguilla l.) fällt neu in die Kategorie «vom Aussterben bedroht», was zur Folge hat, dass für diese Art ab 1. Januar gestützt auf Art. 2a VBGF ein bundesweites Fangverbot gilt. Hintergrund des Fangverbots sind die europaweit stark eingebrochenen Bestände des Aals.

Dieses Fangverbot gilt auch für den Kanton Zürich. Der Fang von Aalen in zürcherischen Gewässern ist seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr gestattet.

Aufgrund des Entscheids der Hochrheinkommission und auf Anweisung des Bundesamts für Umwelt BAFU vom Februar 2022 ist neu auch der Zürcherische Abschnitt des Hochrheins als internationales Grenzgewässer vom Fangverbot betroffen.

Damit gilt, dass ab sofort auf dem gesamten Zürcherischen Kantonsgebiet inkl. Grenzgewässer der Fang von Aalen nicht mehr gestattet ist.

Versehentlich gefangene Aale sind umgehend schonend wieder zurückzusetzen. Wir danken für Ihr Verständnis.

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Der Fischereiverein Eglisau: 
Da für die Pachtperiode 2018-2026 anfänglich keine Bewerbungen für die Pacht des Rheinreviers 31 beim Kanton eingegangen sind und somit dann für 8 Jahre keine Fischerei möglich wäre, haben ein paar Fischer welche sich beim Angeln im Revier kennengelernt entschlossen einen Verein zu gründen. Der Verein wurde zum Zweck der Pacht gegründet damit in diesem Revier weiterhin geangelt werden kann. Unsere Ziele sind u.A. Aktivitäten für Jungfischer zu organisieren.





STATUTEN Fischereiverein Eglisau

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